Zu unserem Bedauern können wir Neupatienten derzeit aufgrund des hohen Patientenaufkommens nur sehr eingeschränkt annehmen. Neugeborene Geschwister bereits in unserer Praxis betreuter Kinder werden ab der U3- Vorsorge uneingeschränkt aufgenommen, eine Voranmeldung vor Geburt ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste und Bescheinigungen (z.B. Medikationspläne für Betreuungseinrichtungen, Kindergarteneingangsuntersuchung) als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Die Kosten hierfür sind nicht Leistungsbestandteil der Krankenkassen und müssen von den Eltern selbst übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass „Gesundschreibungen“ ohne medizinische Grundlage auf Wunsch der Kindergärten oder Schulen nicht ausgestellt werden. Hierunter fallen Bescheinigungen bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Bindehautentzündung, Ringelröteln, Hand-Mund-Fuß- Krankheit oder Pfeiffersches Drüsenfieber.