Zu unserem Bedauern können wir Neupatienten derzeit aufgrund des hohen Patientenaufkommens nur sehr eingeschränkt annehmen. Neugeborene Geschwister bereits in unserer Praxis betreuter Kinder werden ab der U3-Vorsorge uneingeschränkt aufgenommen, eine Voranmeldung vor Geburt ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste und Bescheinigungen (z.B. Medikationspläne für Betreuungseinrichtungen, Kindergarteneingangsuntersuchung) als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Die Kosten hierfür sind nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und müssen von den Eltern selbst übernommen werden.
„Gesundschreibungen“ werden nur in medizinisch erforderlichen Einzelfällen im Rahmen meldepflichtiger Erkrankungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass „Gesundschreibungen“ ohne medizinische Grundlage auf Wunsch der Kindergärten oder Schulen nicht ausgestellt werden. Hierunter fallen Bescheinigungen bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Bindehautentzündung, Ringelröteln, Hand-Mund-Fuß-Krankheit oder Pfeiffersches Drüsenfieber.
Die Anmeldung zur Influenzaimpfung in der Saison 2025/26 hat begonnen. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gern an.
Sollte Ihr Neugeborenes noch keine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus erhalten haben, so können wir diese gern in unserer Praxis durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Folgerezepte und Folgeverordnung für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie sowie Überweisungen müssen telefonisch oder per Email vorbestellt werden und können am Folgetag gegen Vorlage der Versichertenkarte abgeholt werden.
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