Aufgrund des hohen Patientenaufkommens sind die Wartezeiten für Termine in unserer Praxis lang. Leider haben wir zuletzt feststellen müssen, dass die Anzahl ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommener Termine stetig steigt. Dieses Verhalten ist sowohl Ihren Mitpatienten wie auch uns gegenüber nicht mehr tragbar.
Aus diesem Grund gilt ab sofort folgende Regelung:
Sollten Sie künftig die von Ihnen vereinbarten Termine dreimal ohne vorherige Absage - telefonisch oder per Email - nicht wahrnehmen, werden an Sie keine weiteren Termine mehr vergeben. Ihren Platz erhält die nächste Familie auf der Warteliste.
Aktuelles:
Zu unserem Bedauern können wir Neupatienten derzeit aufgrund des hohen Patientenaufkommens nur sehr eingeschränkt annehmen. Neugeborene Geschwister bereits in unserer Praxis betreuter Kinder werden ab der U3-Vorsorge uneingeschränkt aufgenommen, eine Voranmeldung vor Geburt ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste und Bescheinigungen (z.B. Medikationspläne für Betreuungseinrichtungen, Kindergarteneingangsuntersuchung) als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Die Kosten hierfür sind nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen und müssen von den Eltern selbst übernommen werden.
„Gesundschreibungen“ werden nur in medizinisch erforderlichen Einzelfällen im Rahmen meldepflichtiger Erkrankungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass „Gesundschreibungen“ ohne medizinische Grundlage auf Wunsch der Kindergärten oder Schulen nicht ausgestellt werden. Hierunter fallen Bescheinigungen bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Bindehautentzündung, Ringelröteln, Hand-Mund-Fuß-Krankheit oder Pfeiffersches Drüsenfieber.
Sollte Ihr Neugeborenes noch keine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus erhalten haben, so können wir diese gern in unserer Praxis durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Folgerezepte und Folgeverordnung für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie sowie Überweisungen müssen telefonisch oder per Email vorbestellt werden und können am Folgetag gegen Vorlage der Versichertenkarte abgeholt werden.
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